Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.08.2017 - 5 S 1030/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29856
VGH Baden-Württemberg, 03.08.2017 - 5 S 1030/17 (https://dejure.org/2017,29856)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.08.2017 - 5 S 1030/17 (https://dejure.org/2017,29856)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. August 2017 - 5 S 1030/17 (https://dejure.org/2017,29856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,29856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezeichnung einer Monteurunterkunft als Boardinghaus hinsichtlich Bedeutung für deren bauplanungsrechtliche Einordnung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 29 Abs 1 BauGB
    Bauplanungsrechtliche Wohnnutzung; Bezeichnung einer Monteurunterkunft als Boardinghaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 29 Abs. 1; LBO § 65 S. 2
    Nutzungsuntersagung; Monteurunterkunft; Boardinghaus; Wohnnutzung; Beherbergungsbetrieb

  • rechtsportal.de

    Bezeichnung einer Monteurunterkunft als Boardinghaus hinsichtlich Bedeutung für deren bauplanungsrechtliche Einordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Monteurunterkunft bleibt Monteurunterkunft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bezeichnung eines Gebäudes als "Boardinghaus" für bauplanerische Nutzung irrelevant

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Boardinghaus; Wie ist dieses planungsrechtlich einzuordnen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Monteurunterkunft ist Beherbergungsbetrieb! (IBR 2017, 586)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 923
  • BauR 2017, 2043
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 8 S 1641/16

    Einstufung eines Boardinghouse mit Business-Apartments als Wohnnutzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.2017 - 5 S 1030/17
    Die Bezeichnung einer Monteurunterkunft als Boardinghaus ist für deren bauplanungsrechtliche Einordnung ohne Bedeutung (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.01.2017 - 8 S 1641/16 - NVwZ-RR 2017, 520).

    Eine Wohnnutzung i. S. des Bauplanungsrechts setzt eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit voraus, die durch die Möglichkeit eigenständiger Haushaltsführung und unabhängiger Gestaltung des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet ist (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.1.2017 - 8 S 1641/16 - juris Rn. 17).

    Angesichts der Umstände der Nutzung unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt auch deutlich von demjenigen, der dem Beschluss des 8. Senats des beschließenden Gerichtshofs vom 17.1.2017 (8 S 1641/16, juris), auf den die Antragstellerin maßgeblich abstellt, zugrunde liegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2007 - 8 S 2606/06

    Vorläufige Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; sofortige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.2017 - 5 S 1030/17
    Eine vorläufige Nutzungsuntersagung gemäß § 65 S. 2 LBO kann unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft sein, wenn sich die Genehmigungsfähigkeit der ausgeübten Nutzung ohne Weiteres feststellen lässt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 1.2.2007 - 8 S 2606/06 - VBlBW 2007, 226, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 31.07.2013 - 4 B 8.13

    Stundenhotel mit in Stundenblöcken gestaffelter Nutzungsdauer in einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.2017 - 5 S 1030/17
    Für einen Beherbergungsbetrieb ist in Abgrenzung zum Wohnen kennzeichnend, dass Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese typischerweise eine eigene Häuslichkeit begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.7.2013 - 4 B 8.13 - BauR 2013, 1996, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Dies wird auch in der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs insoweit anerkannt, als im Hinblick auf die Ordnungsfunktion der Nutzungsuntersagung in den Fällen, in denen die baurechtliche Zulässigkeit nicht ohne weitere Ermittlungen beurteilt werden kann, zumindest eine vorläufige Nutzungsuntersagung auch bei nur formeller Baurechtswidrigkeit für rechtmäßig erachtet wird (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 01.02.2007 - 8 S 2606/06 - juris m.w.N.; Beschl. v. 03.08.2017 - 5 S 1030/17 - juris).
  • VG Berlin, 23.01.2018 - 6 L 756.17

    Zweckentfremdungsverbot gilt auch für Monteurunterkunft

    Häufig werden zudem beherbergungstypische Dienstleistungen erbracht, wie Frühstücksservice, das Bereitstellen und Reinigen von Bettwäsche oder die Raumreinigung, ohne dass solche Nebenleistungen notwendige Bedingung einer Fremdenbeherbergung sind (vgl. aber zur Einordnung als zwingende Voraussetzung Hessischer VGH, Beschluss vom 8. April 1993 - 4 TH 1145/92 -, juris Rn. 45; zur Fremdenbeherbergung von so genannten "Medizintouristen" ohne Nebenleistungen Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 12 ZB 15.2287 -, juris Rn. 4 ff.; baurechtlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 15 CS 20.1512

    Versagung des gemeindlichen Einvernehmens für Arbeitnehmerwohnheim

    mangels Möglichkeit eines "Rückzugs ins Private" fehlt die für eine Wohnnutzung zu fordernde Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises, wenn die angebotenen Schlafräume wie hier in einer Größenordnung von 16 - 27 m² gleichzeitig von mehreren Personen zur Übernachtung genutzt werden können und sofern die Mehrfachbelegung eines Schlafraums nicht auf Personen begrenzt ist, die in engen (z.B. familiären oder freundschaftlichen) Beziehungen zueinanderstehen (vgl. BVerwG, B.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607 = juris Rn. 26; HessVGH, B.v. 1.7.2019 - 4 B 866/19 - BauR 2020, 455 = juris Rn. 10 ff.; VGH BW, B.v. 3.8.2017 - 5 S 1030/17 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 - ZfBR 2015, 586 = juris Rn. 20).
  • VG Berlin, 04.03.2020 - 6 K 420.19
    Häufig werden zudem beherbergungstypische Dienstleistungen erbracht, wie Frühstücksservice, das Bereitstellen und Reinigen von Bettwäsche oder die Raumreinigung, ohne dass solche Nebenleistungen notwendige Bedingung einer Fremdenbeherbergung sind (vgl. aber zur Einordnung als zwingende Voraussetzung Hessischer VGH, Beschluss vom 8. April 1993 - 4 TH 1145/92 -, juris Rn. 45; zur Fremdenbeherbergung ohne Nebenleistungen Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 12 ZB 15.2287 -, juris Rn. 4 ff.; baurechtlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 15).
  • VG Karlsruhe, 18.07.2022 - 2 K 399/22

    Betrieb von mehreren Ferienappartements in einem reinen Wohngebiet;

    Für einen Beherbergungsbetrieb ist in Abgrenzung zum Wohnen kennzeichnend, dass Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese typischerweise eine eigene Häuslichkeit begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.07.2013 - 4 B 8.13 -, BauR 2013, 1996 = juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 03.08.2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
    Üblicherweise werden zudem beherbergungstypische Dienstleistungen erbracht, wie Frühstücksservice, das Bereitstellen und Reinigen von Bettwäsche oder die Raumreinigung, ohne dass solche Nebenleistungen notwendige Bedingung einer Fremdenbeherbergung sind (vgl. zur Fremdenbeherbergung ohne Nebenleistungen VGH München, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 12 ZB 15.2287 -, juris Rn. 4 ff.; bauplanungsrechtlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -, juris Rn. 10, und VGH Mannheim, Beschluss vom 3. August 2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 15 CS 18.2487

    Streit um Baugenehmigung

    Für die bauplanungsrechtliche Einordnung der in Rede stehenden Nutzung kommt es bereits auf die von der Bauherrin gebrauchte Bezeichnung "Boardinghouse" nicht an (VGH BW, B.v. 3.8.2017 - 5 S 1030/17 - juris Rn. 9).
  • VG Berlin, 30.01.2018 - 6 L 784.17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen zweckentfremdungsrechtliche

    Häufig werden zudem beherbergungstypische Dienstleistungen erbracht, wie Frühstücksservice, das Bereitstellen und Reinigen von Bettwäsche oder die Raumreinigung, ohne dass solche Nebenleistungen notwendige Bedingung einer Fremdenbeherbergung sind (vgl. aber zur Einordnung als zwingende Voraussetzung Hessischer VGH, Beschluss vom 8. April 1993 - 4 TH 1145/92 -, juris Rn. 45; zur Fremdenbeherbergung von so genannten "Medizintouristen" ohne Nebenleistungen Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 12 ZB 15.2287 -, juris Rn. 4 ff.; baurechtlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 15).
  • VG Berlin, 19.09.2018 - 6 K 1.18
    Häufig werden zudem beherbergungstypische Dienstleistungen erbracht, wie Frühstücksservice, das Bereitstellen und Reinigen von Bettwäsche oder die Raumreinigung, ohne dass solche Nebenleistungen notwendige Bedingung einer Fremdenbeherbergung sind (vgl. aber zur Einordnung als zwingende Voraussetzung Hessischer VGH, Beschluss vom 8. April 1993 - 4 TH 1145/92 -, juris Rn. 45; zur Fremdenbeherbergung von so genannten "Medizintouristen" ohne Nebenleistungen Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 12 ZB 15.2287 -, juris Rn. 4 ff.; baurechtlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 15).
  • VG Karlsruhe, 27.04.2022 - 4 K 2951/20

    Nachbarschutz gegen eine ohne notwendige Erleichterung, Abweichung, Ausnahme oder

    Bei einer Zimmervermietung, die sich auf eine reine Übernachtungs- und Aufenthaltsmöglichkeit beschränkt und bei welcher der Gast ausstattungsbedingt auf die Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen sowie auf Gemeinschaftseinrichtungen angewiesen ist, handelt es sich nicht um eine Wohnnutzung, sondern um einen Beherbergungsbetrieb (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.01.2017 - 8 S 1641/16 - VBlBW 2017, 383, juris Rn. 17; Beschluss vom 03.08.2017 - 5 S 1030/17 - juris Rn. 8).
  • VG Berlin, 11.03.2020 - 6 L 441.19
  • VG Saarlouis, 25.01.2018 - 6 K 2296/16

    Flüchtlingsanerkennung syrischer Staatsangehöriger; illegale Ausreise;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht